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   BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58   

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BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58 (https://dejure.org/1961,101)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1961 - I C 102.58 (https://dejure.org/1961,101)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1961 - I C 102.58 (https://dejure.org/1961,101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsanspruch in bestimmter Lage; Abfindungsverzicht; Abfindungszusage; Spruchstelle; Widerruf; Zusage; Änderungsbefugnis

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche Qualifizierung des Begriffs Vergleich im Rahmen der Flurbereinigungsrechts - Anforderungen an die Befugnis zur Ersetzung eines auf Grund einer Zusicherung zugeteilten Grundstücks mit einer Abfindung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1882
  • RdL 1961, 274
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.12.1959 - I C 95.58

    Behandlung verunkrauteter Flächen bei der Umlegung nach der

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die an einem Umlegungsverfahren Beteiligten grunsätzlich keinen Anspruch darauf haben, an einer bestimmten Stelle abgefunden zu werden oder bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten(Beschlüsse vom 22. April 1958 - BVerwG I B 133.57 -, vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - undvom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 -;Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 -).
  • BVerwG, 07.12.1954 - I C 75.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
    Die grundsätzliche Zulässigkeit von Zusagen, einen Verwaltungsakt bestimmten Inhalts zu erlassen, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (BVerwGE 1, 254, 3, 199) Urteil vom 8. März 1956 - (BVerwG I C 106.55 - [DÖV 1956 S. 366]).
  • BVerwG, 08.03.1956 - I C 106.55

    Streitigkeit mit der Einfuhrstelle und Vorratsstelle der BRD über den

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
    Die grundsätzliche Zulässigkeit von Zusagen, einen Verwaltungsakt bestimmten Inhalts zu erlassen, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (BVerwGE 1, 254, 3, 199) Urteil vom 8. März 1956 - (BVerwG I C 106.55 - [DÖV 1956 S. 366]).
  • BVerwG, 24.06.1959 - I B 23.59

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wertgleichheit einer

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die an einem Umlegungsverfahren Beteiligten grunsätzlich keinen Anspruch darauf haben, an einer bestimmten Stelle abgefunden zu werden oder bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten(Beschlüsse vom 22. April 1958 - BVerwG I B 133.57 -, vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - undvom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 -;Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 -).
  • BVerwG, 20.08.1958 - I CB 43.58
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die an einem Umlegungsverfahren Beteiligten grunsätzlich keinen Anspruch darauf haben, an einer bestimmten Stelle abgefunden zu werden oder bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten(Beschlüsse vom 22. April 1958 - BVerwG I B 133.57 -, vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - undvom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 -;Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 -).
  • BVerwG, 22.04.1958 - I B 133.57
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die an einem Umlegungsverfahren Beteiligten grunsätzlich keinen Anspruch darauf haben, an einer bestimmten Stelle abgefunden zu werden oder bestimmte Grundstücke zugeteilt zu erhalten(Beschlüsse vom 22. April 1958 - BVerwG I B 133.57 -, vom 20. August 1958 - BVerwG I CB 43.58 - undvom 24. Juni 1959 - BVerwG I B 23.59 -;Urteil vom 3. Dezember 1959 - BVerwG I C 95.58 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.08.1960 - F 27/59
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
    Die gegenteilige Rechtsansicht des Flurbereinigungsgerichts, die auch von Oberverwaltungsgericht Lüneburg (RdL 1961 S. 81 = Schleswig-Holsteinische Anzeigen 1961 S. 149) und vom Flurbereingungsgericht Stuttgart (ESVGH Bd. 5 S. 122 [125]) vertraten wird, geht auf die Rechtsprechung zurück, die daß Preußische Oberverwaltungsgericht zum früheren Umlegungsrecht entwickelt hat.
  • BVerwG, 06.10.1960 - I C 31.59
    Auszug aus BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
    Die Verletzung dieses Grundsatzes ist ein im Revisionsverfahren zu beachtender wesentlicher Verfahrensmangel (BVerwG I C 31.59 vom 6. Oktober 1960).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung dementsprechend zwar um eine Grenzziehung zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Zusicherungen bemüht, die grundsätzliche Möglichkeit von Zusicherungen im Flurbereinigungsrecht jedoch nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr ein praktisches Bedürfnis für ein derartiges Instrumentarium stets anerkannt (vgl. Urteile vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 C 102.58 - NJW 1961, 1882 , vom 19. September 1989 - BVerwG 5 C 3.87 - BVerwGE 82, 313 und vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78 S. 12).
  • BVerwG, 20.03.1974 - V B 108.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß kein Teilnehmer einen Anspruch darauf erheben kann, an bestimmter Stelle oder durch bestimmte Grundstücke abgefunden zu werden (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [RdL 1961, 274] und Beschluß vom 2. April 1973 - BVerwG V B 106.72 -).

    Rechtliche Beachtung verdient insoweit nur, wenn ein Teilnehmer auf seinen Abfindungsanspruch zugunsten eines anderen Teilnehmsrs teilweise verzichtet, um dadurch dessen Abfindungsanspruch zu verbessern (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [a.a.O.]).

    Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung ergibt sich auch nicht aus der durch die obere Flurbereinigungsbehörde vorgenommene Änderung des Flurbereinigungsplans in der Form des Nachtrags I. Durch die Rechtsprechung ist geklärt, daß die obere Flurbereinigungsbehörde (Spruchstelle) durch Planänderungen in die Abfindung anderer Teilnehmer als des Beschwerdeführers (im vorliegenden Falle: E. B.) nur zu dem Zwecke eingreifen kann, um einer berechtigten Beschwerde abzuhelfen (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 - [a.a.O.], Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG IV B 206.69 - und Urteil vom 8. November 1973 - BVerwG V C 17.72 -).

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Die maßgebliche Rechtsfrage ist nicht, wie das Flurbereinigungsgericht meint, ob die Rechtshängigkeit der Streitsache die Flurbereinigungsbehörde hinderte, den Flurbereinigungsplan zugunsten der Kläger zu ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 = RdL 1961 S. 274 -), sondern ob die teilweise Zulassung der Beschwerde im Bescheid vom 2. April 1962 gemäß § 134 Abs. 3 - in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 FlurbG Rechtens war.

    Diese Regelung soll im Interesse aller Beteiligten verhindern, daß die im Flurbereinigungsplan getroffene Neuordnung des Flurbereinigungsgebietes, die für die Beteiligten und die Behörden verbindlich ist (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG I C 102.58 = RdL 1961 S. 274 -), noch nach längerer Zeit wieder umgestoßen werden kann mit der Folge, daß die mit der Flurbereinigung erstrebte Verbesserung der Agrarstruktur im Bereinigungsgebiet verzögert wird.

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